AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen Kundin/Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und Kerstin Liebisch als freie Rednerin (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) beseitigen.
Bei Fragen und/oder Unklarheiten steht Kerstin Liebisch selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
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Hochzeiten/Taufen
1. Honorare
Diese fallen gemäß des eröffneten bzw. auf Wunsch zugesandten Angebots an. Jederzeitige Änderungen sind vorbehalten. Ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch von ca. 30-45min zum Kennenlernen findet an einem von beiden Parteien abgestimmten Ort statt.
1.1 Hochzeit
Nach Auftragserteilung erhält das Brautpaar einen Fragebogen zu ihrer Geschichte, den die Auftraggeber bis spätestens kurz vor dem vereinbarten Vorgespräch ausfüllen und an Kerstin Liebisch zurücksenden, da die Auswertung der Antworten seitens des Auftragsnehmers auch eine Grundlage für die Individualität der Trauzeremonie darstellt.
Während eines ausführlichen Vorgesprächs von ca. 3-5 Stunden, das idealerweise ca. zwei Monate vor der Trauung stattfindet, werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens des Brautpaares erläutert.
Ggf. anfallende Fahrtkosten werden gesondert vereinbart.
1.2 Taufe
Nach Auftragserteilung erhalten die Eltern einen Fragebogen, den die Auftraggeber bis spätestens kurz vor dem vereinbarten Vorgespräch ausfüllen und an Kerstin Liebisch zurücksenden, da die Auswertung der Antworten seitens des Auftragsnehmers auch eine Grundlage für die Individualität der Taufe darstellt.
Während eines ausführlichen Vorgesprächs von ca. 2-3 Stunden, das idealerweise ca. zwei Monate vor der Taufe stattfindet, werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens der Eltern erläutert.
Ggf. anfallende Fahrtkosten werden gesondert vereinbart.
2. Buchung, Zahlungsmodus
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch, das persönlich, am Telefon oder digital auf anderem Wege stattfinden kann, entscheidet das Brautpaar/Eltern, ob es die Rednerin als freie Traurednerin/Taufrednerin buchen will. Falls ja, wird eine schriftliche Bestätigung (Vertrag) per E-Mail übersandt, in der alle wichtigen Details der freien Trauung/Taufe festgehalten sind.
Mit dieser schriftlichen Bestätigung wird als Anzahlung eine Teilrechnung (Versand per E-Mail) fällig. Der vereinbarte Restbetrag wird nach dem Trautermin fällig bzw. in Rechnung gestellt. Das Brautpaar/Eltern schuldet das vereinbarte Honorar, ggf. zzgl. anfallender/vereinbarter Fahrtkosten/Spesen/Auslagen, gemeinsam.
3. Terminreservierung
Der Termin für die freie Trauung/Taufe ist erst nach Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung auf dem angegebenen Konto endgültig reserviert/vereinbart/fixiert. Andernfalls kann der Auftragnehmer vom Auftrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.
4. Übernachtung und mögliche Flugkosten
Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggebern die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trauortes sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Trauung übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen.
5. Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie
Die Rednerin ist während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt, da sie sonst eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren kann.
6. Dauer
6.1 Hochzeit
Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei ca. 45 Minuten liegt. Die Traurednerin verpflichtet sich, ca. 30-60 Minuten vor der Trauung und für einen Zeitraum von 90 Minuten ab dem vereinbarten Trautermin vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können.
6.2 Taufe
Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei ca. 20-30 Minuten liegt. Die Rednerin verpflichtet sich, ca. 30-60 Minuten vor der Taufe und für einen Zeitraum von 90 Minuten ab dem vereinbarten Trautermin vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können.
7. AGB – Auftragserteilung
Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per E-Mail. Damit tritt die Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens des Auftraggebers und -nehmers (ab Ziffer 8).
8. Rücktritte von der Vereinbarung
Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder per E-Mail) zu erfolgen.
9. Widerrufsrecht des Auftraggebers (Kunden)
Widerrufsrecht:
Der Auftragsgeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Trauvereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Übersendung der Auftragsbestätigung. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftragsgeber mich (Liebe Liebisch, Kerstin Liebisch, Brommerstr. 33, 70563 Stuttgart, E-Mail: liebeliebisch@gmail.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, die Trauvereinbarung zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs:
Wenn der Auftraggeber die Trauvereinbarung widerruft, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf der Trauvereinbarung bei ihr eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich der Trauvereinbarung unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in der Trauvereinbarung vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
10. Rücktritts- und Kündigungsrecht des Auftraggebers nach Ablauf der Widerrufsfrist:
Der Auftraggeber kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per Post, E-Mail). Im Falle eines Rücktritts kann der Auftragnehmer Ausfallkosten berechnen, wie folgt:
· 50 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt nach Buchung und Sicherung des Veranstaltungstermins bis zum Erstellungsbeginn der Rede, maximal bis 12 Monate vor dem vereinbarten Termin der Hochzeit/Taufe
· 75 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt nach dem ersten Beratungsgespräch, aber noch vor dem Erstellen der Rede, maximal bis 4 Monate vor dem vereinbarten Hochzeitstermin/Tauftermin
· 100 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt nach dem Erstellen der Rede (auch erster Entwurf), bis maximal 3 Monate vor dem vereinbarten Hochzeitstermin/Tauftermin
Bei einem Rücktritt nach der Erstellung der Rede, erhält der Auftraggeber die Rede per E-Mail.
Der Auftraggeber kann von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Eine Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Der Auftragnehmer hat das Recht, seine bis dahin entstandenen Kosten in Form einer Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jeder Zeit möglich.
11. Rücktritt durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer behält sich vor, die Trau-/Taufvereinbarung ebenfalls binnen einer Woche nach Bestätigung (Zahlungseingang der Abschlagsrechnung) ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder E-Mail aufzukündigen (Absendetag ausreichend).
Sollten die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann der Auftragnehmer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer keinen vom Auftraggeber akzeptierten Ersatzredner stellen kann.
Wird bei Ausfall des Auftragnehmers innerhalb von 6 Wochen vor dem Trautermin nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z. B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 70 Prozent des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet.
Wenn der Auftragnehmer einen Ersatzredner stellen kann, der vom Auftraggeber akzeptiert wird, und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.
Der Auftragnehmer wird immer versuchen, einen Ersatzredner / eine Ersatzrednerin zu stellen, was durch umfassenden Kontakte auch in der Regel möglich sein sollte – dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.
12. Datenschutz
Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
13. Urheberrecht
Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.
Alle durch Kerstin Liebisch erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektplanungen, Konzepte, Werke, Layouts, Reden sind Eigentum von Kerstin Liebisch und dürfen nur nach vorheriger Genehmigung genutzt werden. Das Weitergeben und nutzen dieser Dokumente wird strafrechtlich verfolgt.
14. Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen – Verzichtserklärung
Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer unentgeldlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen der Trauzeremonie durch den Auftragnehmer fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung, ein. Inhaltlich umfasst das Recht, die Nutzung für sämtliche Projekte, Aufträge und/oder künstlerische Arbeiten im weitesten Sinn, einschließlich der öffentlichen Ausstellung. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen über alle Verbreitungswege, im Internet, in Newslettern, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke oder Waren oder Dienstleistungen schon bei Auftragserteilung bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht zu Nutzung umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung und/oder Montagen.
15. Haftung
Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.
16. Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Stuttgart vereinbart.
17. Mündliche Nebenabreden
Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen in der Auftragserteilung und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
18. Steuer
Der Auftragnehmer ist selbstständig tätig und beim Finanzamt Stuttgart gemeldet.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Trauvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarung hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt. Diese muss dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommen.
Kerstin Liebisch
25.08.2021
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Dekoverleih
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§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen
(1) Liebe Liebisch, Kerstin Liebisch, Brommerstr. 33, 70563 Stuttgart (im Folgenden: „ich“ oder „Vermieter“) betreibt unter der Webseite www.liebe.liebisch.de eine Vermietung von Dekoartikeln für Hochzeiten/Waren. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen mir und den Kunden (im Folgenden: „Kunde“, „Mieter“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
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§ 2 Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über das Kontaktformular der Website sowie für Anfragen per E-Mail oder Telefon.
(2) Die Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, telefonisch, per E-Mail, per Telefon oder über das Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
(4) Bei Eingang einer Bestellung gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt eine Buchungsanfrage ab, indem er die vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
Auswahl der gewünschten Ware,
Anfrage der Ware über das Kontaktformular, per Mail oder Telefon. Dies stellt die Buchungsanfrage dar.
Ich prüfe die Anfrage und sende erst dann per gesonderter E-Mail ein verbindliches Vertragsangebot zur Annahme der Bestellung. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Vertragsangebot per E-Mail oder Telefon annehmen und die Auftragssumme innerhalb der vorbezeichneten Frist von vierzehn Werktagen überweisen. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Vermietung der Hochzeitsdekoration zustande.
(5) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Liebe Liebisch, Kerstin Liebisch, Brommerstr. 33, 70563 Stuttgart, Deutschland zustande.
(6) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Anfrage durch Sie.
(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei mir hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
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§ 3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte
(1) Bei meinem Dekoverleih ist Vertragsgegenstand:
Die Vermietung von Waren. Die konkret angebotenen Waren können Sie meinen Artikelseiten entnehmen.
(2) Die wesentlichen Merkmale der Ware finden sich in der Artikelbeschreibung.
(3) Für den Verkauf digitaler Produkte gelten die aus der Produktbeschreibung ersichtlichen oder sich sonst aus den Umständen ergebenden Beschränkungen, insbesondere zu Hard- und/oder Softwareanforderungen an die Zielumgebung. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Vertragsgegenstand nur die private und gewerbliche Nutzung der Produkte ohne das Recht zur Weiterveräußerung oder Unterlizensierung.
(4) Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.
(5) Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Mietdauer (Siehe Nr. 6) zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt.
(6) Die Mietdauer einer Mieteinheit umfasst jeweils einen Zeitraum von vier Tagen, einschließlich Sonn- und Feiertagen. Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Die Mietdauer beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit Rückgabe an der Vermieter. Jede Änderung der Mietdauer bedarf der Bestätigung des Vermieters in Textform.
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§ 4 Preise, Abholung und Lieferung
Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste des Vermieters festgelegt. Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten individuellen Vereinbarung in Schriftform. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
(2) Die Mietpreise gelten für eine Mieteinheit (siehe Nr. 5.1), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, entspricht dies einer weiteren Mieteinheit, für die der Mieter den vollen Preis zahlen muss.
(3) Kosten für Versicherungen, Transportkosten, Anlieferung und Abholung, Auf- und Abbau und sonstige Kosten sind nicht enthalten. Diese Kosten werden bei Bedarf gesondert berechnet.
(4) Der jeweilige Mietzins ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, ich biete ausdrücklich die Bezahlung auf Rechnung an. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.
(5) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen, falls eine Lieferung vereinbart wird. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Angeboten und auf der Bestellübersicht nochmals deutlich mitgeteilt.
(4) Alle angebotenen Produkte sind, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, sofort abholfertig.
(5) Es ist keine Lieferung der Artikel verfügbar. Die Artikel stehen nach Vertragsschluss und erfolgreicher Bezahlung zur Selbstabholung bereit.
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§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt vor, während und nach der Vermietung unser Eigentum.
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§ 6 Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.
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§ 7 Haftung des Vermieters
(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist meine Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Ich hafte bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten bin, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 3 beschrieben wird.
(3) Ich bin von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit meinerseits verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
(4) Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.
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§ 8 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.
(2) Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter.
(3) Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.
(4) Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten.
(5) Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten.
(6) Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
§ 9 Kaution
Wir behalten uns vor, eine Kaution in bar zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens 30% des Gesamtauftrags und ist bei Abholung der Mietgegenstände fällig. Sie wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet.
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§ 10 Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde erhält bei verbindlicher Auftragsbestätigung eine Gesamtrechnung für die gebuchten Artikel. Diese Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
(2) Im Falle von nicht oder nicht vollständig erbrachter Zahlung bin ich berechtigt, die Auftragsdurchführung zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht). Eine Vorleistungsverpflichtung trifft nicht zu.
(3) Ich behalte mir das Recht vor eine Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung über eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatz zu stellen. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
(4) Wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Gesamtrechnung nicht bekannt waren, können Nachforderungen gestellt werden.
(5) Im Falle einer Stornierung des gesamten Auftrags durch den Kunden gelten die folgenden Stornierungskosten:
- erfolgt die Stornierung bis zu vier Monate vor dem Event, so werden 50% der Auftragssumme fällig und von der geleisteten Zahlung einbehalten,
- erfolgt die Stornierung bis zwei Monate vor dem Event, so werden 75% der Auftragssumme fällig und von der geleisteten Zahlung einbehalten.
- erfolgt die Stornierung bis vier Wochen vor dem Event, so werden 90% der Auftragssumme fällig und von der geleisteten Zahlung einbehalten.
Vereinbarte Zusatzkosten wie Lieferkosten werden im Falle einer Stornierung nicht berechnet.
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§ 11 Selbstabholung / Lieferung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Ausgabe der Mietgegenstände zur Selbstabholung zu einer fest vereinbarten Uhrzeit am Lager. Die genaue Adresse wird bei Vertragsschluss bekannt gegeben.
(2) Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug oder ein ordnungsgemäß gesicherter Anhänger vorgeschrieben. Weiter sind die Maße des Mobiliars zu beachten, die ein für den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen.
(3) Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum vereinbarten Zeitpunkt der Abholung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Abholung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Vermietung als unbeanstandet angenommen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
(4) Wird die Anlieferung und Abholung, an eine im Vorfeld anzugebende Adresse durch den Mieter vereinbart, gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Kostensätze.
(5) Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.
(6) Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.
(7) Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
(8) Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreis begrenzt.
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§ 12 Sorgfaltspflichten / Reklamation
(1) Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
(2) Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
(4) Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.
(5) Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.
(6) Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
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§ 13 Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten
(1) Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
(2) Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber und unversehrt an den Vermieter zurückzugeben. Alle Mietartikel müssen vor Verschmutzungen gereinigt werden. Bei der Reinigung von mit Farbe besprühten Gläsern und empfindlichen Materialien wie Beton ist auf die Verwendung von verkratzenden oder ätzenden Reinigungsmittel zu verzichten. Kerzenständer müssen von Wachsresten befreit zurückgegeben werden. Das Wachs darf nicht mit einem Messer oder anderen kratzenden Hilfsmitteln entfernt werden, da dies den Artikel beschädigen würde. Informationen zur sachgemäßen Reinigung werden dem Mieter rechtzeitig mitgeteilt. Textilien wie Stoffbahnen oder Teppiche müssen in trockenem Zustand zurückgegeben werden. Werden verschmutzte Artikel zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Sollte eine Reinigung nicht mehr möglich sein, wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 40,00€ pro Person und Stunde berechnet. Der Mieter kann auf Wunsch auch eine sachgemäße Reinigung durch den Vermieter hinzu buchen. Hierfür wird eine Reinigungspauschale von 70,00€ festgesetzt.
(4) Bei Verlust der Mietsache ist der Mieter zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 40 Euro Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).
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§ 14 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
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§ 15 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
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§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(3) Der Gerichtsstand ist am Sitz des Anbieters.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die Vereinbarung im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
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Kerstin Liebisch
15.12.2021
